cognitio.ch
cognitio.ch
cognitio.ch
NZZ 10. Oktober 2016
Folgt man den Überzeugungen des postmodernen Relativismus, gibt es eine Menschheit erster und eine Menschheit zweiter Klasse. Wo für die erste die Unantastbarkeit der Menschwürde wie die Unverbrüchlichkeit der Menschenrechte gilt, muss die zweite aus kulturellen Gründen darauf verzichten. Das widerspicht der Moral und der Vernunft.
Ein Gastkommentar von Peter Strasser, Professor für Philosophie und Rechtsphilosophie an der Universität Graz
Anmerkung: Hierbei handelt es sich um einen ohne Einschränkung ausgezeichneten und mithin lesenswerten Artikel. Beachten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere einerseits die UN-Menschenrechtscharta (AEMR) und andererseits die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.
Hinweis: lesen Sie in diesem Zusammenhang auch:
NZZ vom 14. März 2016
Globalisierung und Eurozentrismus
Asien erwacht
Dieser Artikel beschäftigt sich vor allem um das europäische oder transatlantische Verhältnis zu China und Japan.
@ cognitio.ch